Zu schnell – zu dicht – zu rot?

Haben Sie sich nach jedem Ver­kehrs­de­likt vor­ge­nom­men, “ab jetzt” aber wirk­lich auf­zu­pas­sen und den­noch füllt sich all­mäh­lich Ihr Punk­te­kon­to? Mit unse­rem Fahr­eig­nungs­se­mi­nar kön­nen wir Ihnen hel­fen, dass sich Ihr Punk­te­stand nicht wei­ter erhöht.
Neh­men Sie frei­wil­lig an unse­rem Fahr­eig­nungs­se­mi­nar teil und legen hier­über der Füh­rer­schein­stel­le inner­halb von zwei Wochen nach Been­di­gung des Semi­nars eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung vor, wird ihnen bei einem Punk­te­stand von ein bis fünf Punk­ten ein Punkt abge­zo­gen; maß­geb­lich ist der Punk­te­stand zum Zeit­punkt der Aus­stel­lung der Teilnahmebescheinigung.

Der Besuch des Fahr­eig­nungs­se­mi­nars führt jeweils nur ein­mal inner­halb von fünf Jah­ren zu einem Punkt­ab­zug. Für den zu ver­rin­gern­den Punk­te­stand und die Berech­nung der Fünf­jah­res­frist ist jeweils das Aus­stel­lungs­da­tum der Teil­nah­me­be­schei­ni­gung maßgeblich.

Mit dem Fahr­eig­nungs­se­mi­nar soll erreicht wer­den, dass Sie sicher­heits­re­le­van­te Män­gel in ihrem Ver­kehrs­ver­hal­ten und ins­be­son­de­re in ihrem Fahr­ver­hal­ten erken­nen und abbau­en. Hier­zu sol­len Sie durch die Ver­mitt­lung von Kennt­nis­sen zum Stra­ßen­ver­kehrs­recht, zu Gefah­ren­po­ten­zia­len und zu ver­kehrs­si­che­rem Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr, durch Ana­ly­se und Kor­rek­tur ver­kehrs­si­cher­heits­ge­fähr­den­der Ver­hal­tens­wei­sen sowie durch Auf­zei­gen der Bedin­gun­gen und Zusam­men­hän­ge des regel­wid­ri­gen Ver­kehrs­ver­hal­tens ver­an­lasst werden.


Viel­leicht haben Sie selbst schon mal über die Hin­ter­grün­de Ihrer Ver­kehrs­ver­stö­ße nach­ge­dacht. Und dar­über, was Sie dar­aus ler­nen und künf­tig anders machen kön­nen. Unse­re Erfah­rung ist: Es bestehen Zusam­men­hän­ge zwi­schen der Lebens­ge­stal­tung und den Ver­kehrs­auf­fäl­lig­kei­ten. Wer oft gegen Ver­kehrs­re­geln ver­stößt, tut dies nicht rein zufäl­lig. Es ist aller­dings nicht immer ein­fach, die­se Zusam­men­hän­ge bei sich selbst zu erken­nen und dann die rich­ti­gen Kon­se­quen­zen zu zie­hen. In sol­chen Fäl­len ist pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung und die Teil­nah­me an einem Fahr­eig­nungs­se­mi­nar sehr sinnvoll.

Das Semi­nar besteht aus einer ver­kehrspäd­ago­gi­schen und aus einer ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Teil­maß­nah­me; bei­de Teil­maß­nah­men wer­den von qua­li­fi­zier­ten und für die Semi­nar­durch­füh­rung spe­zi­ell aner­kann­ten Fahr­leh­rern und Psy­cho­lo­gen durch­ge­führt. Die ver­kehrspäd­ago­gi­sche Teil­maß­nah­me fin­det als Ein­zel- oder Grup­pen­se­mi­nar statt und umfasst zwei Modu­le zu je 90 Minu­ten. Die ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­sche Teil­maß­nah­me wird in zwei Ein­zel­sit­zun­gen zu je 75 Minu­ten durchgeführt.

Das Semi­nar beginnt mit einer der bei­den Teil­maß­nah­men. Der Min­dest­ab­stand zwi­schen den Modu­len der verkehrspädagogischen Teil­maß­nah­me beträgt eine Woche; zwi­schen den bei­den Sit­zun­gen der ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Teil­maß­nah­me müs­sen min­des­tens 3 Wochen lie­gen. Die Gesamt­dau­er des Semi­nars beträgt dann min­des­tens 3 Wochen und 1 Tag.

Am Ende des Fahr­eig­nungs­se­mi­nars erhal­ten Sie eine gemein­sa­me Beschei­ni­gung von uns und unse­rer Koope­ra­ti­ons­part­ne­rin Dipl.-Psych. Lud­wi­na Poll. Es erfolgt kei­ne Prü­fung. Des­halb gibt es auch kein „Bestehen“ oder „Nicht­be­stehen“. Wenn Sie die Teil­nah­me­be­schei­ni­gung inner­halb von zwei Wochen bei Ihrer Fahr­erlaub­nis­be­hör­de ein­rei­chen, erhal­ten Sie dar­auf­hin den Punkterabatt.