Eine eigenständige Regelung für verkehrserzieherische Maßnahmen in der zweijährigen Probezeit soll zusätzlich die spezialpräventive Wirkung von Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) verstärken. Eine Entziehung erfolgt für Fahranfänger gegebenenfalls deutlich früher im Vergleich zum normalen Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei Auffälligkeiten wird die zweijährige Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Damit du bereits vor Beginn deines ASF-Seminars weißt, was dich in deinem Seminar erwartet, kannst du dir unter “Seminarinhalte und FAQ” die Seminarinhalte und die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen anschauen.
Eine Anmeldung zum ASF-Seminar kannst du telefonisch unter 0521 – 9225952 erledigen.
HINWEIS:
Das ASF-Seminar ist nicht für Fahranfänger vorgesehen, welche in der Probezeit aufgrund von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind und von der Fahrerlaubnisbehörde die Auflage erhalten haben, an einem Besonderen Aufbauseminar gemäß § 2b, Abs. 2 FeV teilzunehmen.
Übrigens, bei Fahranfängern erfolgt die endgültige Löschung einer Ordnungswidrigkeit aus dem Fahreignungsregister grundsätzlich nicht vor Ablauf der Probezeit!