
Unser Angebot für Sie:
Überprüfung Ihrer kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit im Rahmen von
- Vorbereitungsmaßnahmen auf medizinisch-psychologischen Begutachtungen nach Entzug der Fahrerlaubnis
- verkehrsmedizinischen Untersuchungen nach Auffälligkeiten
- Prüfung der “besonderen Anforderungen” nach Anlage 5 Nr. 2 FeV für Busfahrer und Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi- und Mietwagenfahrer)
- Beratung älterer Verkehrsteilnehmer hinsichtlich ihrer Fahreignung
- verkehrspsychologischen Trainingsmaßnahmen
Erhebung von verkehrsrelevanten Persönlichkeitsmerkmalen und der Bereitschaft, sich den Verkehrsregeln und dem Verkehrsgeschehen anzupassen im Rahmen von:
- Vorbereitungsmaßnahmen auf medizinisch-psychologischen Begutachtungen nach Entzug der Fahrerlaubnis
- verkehrspsychologischen Trainingsmaßnahmen
Gezieltes kognitives Training zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit.
Gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV müssen Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zusätzlich zur arbeitsmedizinischen Untersuchung besondere Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen.
Das Gleiche gilt für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahr sowie bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60.
Diese besonderen Anforderungen überprüfen wir mittels computergestützter Fahreignungsdiagnostik nach dem Wiener Testsystem (WTS). Das Testergebnis hat gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV eine Gültigkeit von einem Jahr.