Punk­te wer­den je nach Kate­go­rie nach 2,5 Jah­ren, 5 Jah­ren oder 10 Jah­ren getilgt. Til­gung heißt jedoch nicht Löschung der Punk­te! Der Beginn der Til­gungs­frist rich­tet sich nach dem Tag der Rechts­kraft. Ist die Til­gungs­frist der Punk­te eines Delik­tes erreicht, “ver­schwin­den” die Punk­te jedoch noch nicht aus dem Fahr­eig­nungs­re­gis­ter, son­dern ver­blei­ben noch ein wei­te­res Jahr im Bestand (sie­he: Über­lie­ge­frist). Erst nach Ablauf der Über­lie­ge­frist wer­den die Punk­te des jewei­li­gen Deli­kes unwi­der­ruf­lich aus dem Fahr­eig­nungs­re­gis­ter gelöscht.