Punkte werden je nach Kategorie nach 2,5 Jahren, 5 Jahren oder 10 Jahren getilgt. Tilgung heißt jedoch nicht Löschung der Punkte! Der Beginn der Tilgungsfrist richtet sich nach dem Tag der Rechtskraft. Ist die Tilgungsfrist der Punkte eines Deliktes erreicht, “verschwinden” die Punkte jedoch noch nicht aus dem Fahreignungsregister, sondern verbleiben noch ein weiteres Jahr im Bestand (siehe: Überliegefrist). Erst nach Ablauf der Überliegefrist werden die Punkte des jeweiligen Delikes unwiderruflich aus dem Fahreignungsregister gelöscht.