Am 1. Mai 2014 trat die Neu­re­ge­lung des Punk­te­sys­tems in Kraft. Das neue “Fahr­eig­nungs­re­gis­ter” lös­te das alte “Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter” ab.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Der Punk­te­ka­ta­log wur­de ent­rüm­pelt: Es wer­den im Wesent­li­chen nur noch Ver­stö­ße mit Punk­ten bewer­tet, die die Ver­kehrs­si­cher­heit gefähr­den, (z. B. Han­dy­ver­stö­ße, Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße, bestimm­te Ver­stö­ße gegen gefahr­gut­recht­li­che Vor­schrif­ten). Außer­dem erhal­ten Per­so­nen Punk­te, die Feu­er­wehr­zu­fahr­ten zupar­ken oder Unfall­flucht bege­hen. Ande­re Ver­stö­ße wer­den hin­ge­gen nicht mehr erfasst (z. B. uner­laub­tes Ein­fah­ren in die Umwelt­zo­ne). Sie wer­den zum 1. Mai 2014 aus dem Regis­ter­be­stand gelöscht. Eine Aus­wer­tung (Stand Janu­ar 2014) des digi­ta­len Bestan­des des bis­he­ri­gen Regis­ters mit Blick auf Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ergab: nach Umstel­lung des Sys­tems wer­den rund 386.000 Ein­tra­gun­gen bzw. rund 141.000 Per­so­nen ganz aus dem Regis­ter ent­fernt – weil die­se Ver­stö­ße nicht ver­kehrs­re­le­vant sind.
  • Fes­te Til­gungs­fris­ten. Jeder Ver­stoß ver­jährt für sich. Die Til­gungs­hem­mung ent­fällt: Ein neu­er Ein­trag ver­län­gert nun nicht mehr auto­ma­tisch die Til­gungs­frist der alten Ein­trä­ge. Durch die­se neue Logik wird das Sys­tem nachvollziehbarer.
  • Nur noch 3 Punk­te­ka­te­go­rien. Kla­re Dif­fe­ren­zie­rung der Ver­stö­ße: (statt bis­her 7 Kate­go­rien). Die­se ent­schlack­te Glie­de­rung sorgt für Trans­pa­renz. Und sie reicht aus, um das Ver­kehrs­si­cher­heits­ri­si­ko eines wie­der­holt auf­fäl­li­gen Ver­kehrs­teil­neh­mers einzuschätzen.
  • Drei Maß­nah­men­stu­fen. Kla­re Ein­stu­fung im Sys­tem: Zunächst Erfas­sung im Regis­ter “Vor­mer­kung” (bis zu 3 Punk­ten). 1. “Ermah­nung” (4−5 Punk­te), 2. “Ver­war­nung” (6−7 Punk­te), 3. “Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis” (ab 8 Punkten).
  • Neu­es, frei­wil­li­ges Fahr­eig­nungs­se­mi­nar für bes­se­res Fahr­ver­hal­ten: Das neue Fahr­eig­nungs­se­mi­nar kom­bi­niert ver­kehrspäd­ago­gi­sche und ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­sche Ele­men­te. Denn allein Regel­kun­de führt nicht immer zu mehr Regel­ak­zep­tanz. Das neue Fahr­eig­nungs­se­mi­nar soll den Teil­neh­mern hel­fen, sicher­heits­re­le­van­te Feh­ler in ihrem Ver­kehrs- und Fahr­ver­hal­ten zu erken­nen und abzu­bau­en. Die Wirk­sam­keit des Fahr­eig­nungs­se­mi­nars wird fünf Jah­re lang erprobt und wis­sen­schaft­lich aus­ge­wer­tet. Danach wird der Gesetz­ge­ber über das wei­te­re Vor­ge­hen neu entscheiden.
  • Kla­re Rege­lung zum Punk­te­ab­bau: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punk­ten kann durch frei­wil­li­gen Besuch des neu­en Fahr­eig­nungs­se­mi­nars 1 Punkt abge­baut wer­den – aller­dings nur ein­mal inner­halb von 5 Jah­ren. Auf der Stu­fe “Ver­war­nung” (6−7 Punk­te) kann kein Punkt mehr abge­baut werden.

Weitere Regelungen

  • Punk­te­ein­trag erst ab 60 € (bis­her 40 €) durch Anhe­bung der Ver­war­nungs­geld– bzw. Ein­tra­gungs­gren­ze. Dadurch wird das Ver­war­nungs­ver­fah­ren zur ein­fa­chen und zügi­gen Erle­di­gung von gering­fü­gi­gen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten gestärkt. Damit wei­ter­hin die ver­kehrs­si­cher­heits­re­le­van­ten Ver­stö­ße im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter erfasst wer­den kön­nen, wer­den eini­ge Buß­geld­re­gel­sät­ze (z. B. für Han­dy­ver­stö­ße), die der­zeit unter­halb von 60 Euro lie­gen, ange­ho­ben. Zum Teil erfolgt dane­ben auch eine Anhe­bung von Regel­sät­zen für eini­ge nicht-ver­kehrs­si­cher­heits­re­le­van­te Ver­stö­ße, die nicht mehr mit Punk­ten bewer­tet wer­den (z. B. Fah­ren in Umwelt­zo­nen ohne Plakette).

Zum Stich­tag 1. Mai 2014 wur­den alle Ein­trä­ge im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter mit min­des­tens einem Punkt wei­test­ge­hend auto­ma­ti­siert umge­stellt. Seit 2016 ist auch eine Online-Abfra­ge des eige­nen Punk­te­stands möglich.