Promillegrenzwerte (Stand: 1. Mai 2014)

Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille für Fahranfänger:

In der Probezeit nach § 2a StVG,

Vor Vollendung des 21. Lebensjahres:

  • 250 Euro Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG)
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:

Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister

  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)

  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister

  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)

  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille auch für Fahranfänger:

Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)

  • Erstverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweitverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
  • Weiterer Verstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

    Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 3 Punkte im Fahreignungsregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

    Strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:

Strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)