Das Straßenverkehrsamt hat Ihnen die Auflage erteilt, Ihre Fahreignung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) unter Beweis zu stellen.
Als ausgebildeter und geprüfter Kraftfahreignungsberater nach dem Ausbildungsprogramm des Fahrlehrerverbandes Westfalen e.V. bereite ich Sie auf Ihre Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) bei einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung vor. Dabei unterstützen mich je nach Begutachtungsanlass und Erfordernis, erfahrene Fachanwälte für Verkehrs- und Strafrecht, Diplom-Psychologen, Verkehrsmediziner, Psychotherapeuten sowie nach DIN ISO EN 17025 akkreditierte Labore für ggf. notwendige Abstinenznachweise.
Grundlage für meine Beratungen sind die Beurteilungskriterien für Fahreignung, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM).
Ihnen im Vorfeld eine Garantie für das Bestehen einer MPU zu geben, wäre unseriös. Aber ich gebe Ihnen die Gewissheit, dass ich alles im Rahmen der Möglichkeiten tun werde, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen (oder behalten dürfen) und in Zukunft wieder punktefrei Auto fahren können. Dafür ist aber Ihre aktive Mitarbeit und Auseinandersetzung mit Ihrem persönlichen Verhalten absolute Voraussetzung.
Man hat die Erfahrung gemacht, dass viele, die im Straßenverkehr aufgefallen sind, ihr Verhalten nicht ändern. Wenn also auch künftig damit gerechnet werden muss, dass es wieder zu Auffälligkeiten und damit zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen kann, darf die Behörde eine Fahrerlaubnis nicht belassen oder nicht neu erteilen.
Aus statistischen Untersuchungen weiß man aber, dass eben nicht alle wieder auffallen und dies zu unterscheiden, ist die Aufgabe bei der MPU. Gutachter sollen für die Behörde klären, ob Sie über die Auffälligkeit(en) ausreichend nachgedacht haben, ob die Auseinandersetzung zur Klärung der Ursachen geführt hat und ob es praktikable Vorsätze gibt, mit denen künftig eine regelkonforme und auffallensfreie Verkehrsteilnahme sichergestellt werden kann.
Also bietet die Begutachtung die Möglichkeit, Argumente gegen die Eignungsbedenken in Erfahrung zu bringen und im Gutachten gegenüber der Behörde zu vermitteln.
Konkret heißt das, Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum es überhaupt zu solchen Auffälligkeiten /Straftaten gekommen war und gegebenenfalls warum es wiederholt zu entsprechenden Auffälligkeiten gekommen war.
- Warum kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Verkehrsauffälligkeiten?
- Gibt es irgendwelche Hinweise auf Veränderungen im Lebensablauf (beruflich, privat), die einen Einfluss auf das Verhalten im Straßenverkehr gehabt haben? Worin bestand der Einfluss aus solchen Veränderungen?
- Welche Vorsätze – zur Vermeidung erneuter Auffälligkeiten – hatte es zwischenzeitlich gegeben?
- Warum ist es trotzdem und gegebenenfalls wiederholt zu erneuten Auffälligkeiten gekommen?
- Wenn früher Maßnahmen wie Aufbauseminare, Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV, Schulungskurse durchgeführt wurden, welchen Nutzen (neue Strategien zur Vermeidung von Verkehrsauffälligkeiten) hatten sie?
- Wenn es erneut zu Verkehrsauffälligkeiten gekommen war, warum?
- Wenn bereits Maßnahmen zur Aufarbeitung (beispielsweise verkehrspsychologische Therapie) durchgeführt wurden, welchen Nutzen hatten sie?
- Wie wird künftig sichergestellt, dass es nicht wieder zu entsprechenden Auffälligkeiten kommt?
Wenn Sie obige Punkte für sich allein nicht klären können, oder sich nochmal absichern wollen, sollten Sie sich mit mir beraten. Dabei können wir auch klären, was Sie für ein positives Gutachten eventuell noch tun müssen und was in der MPU auf Sie zukommt.
Was Gutachter in Erfahrung bringen sollen
Gutachter beurteilen nicht im luftleeren Raum oder nach Sympathie oder Tageslaune. In den “Begutachtungs-Leitlinien” der Bundesanstalt für Straßenwesen und den “Beurteilungskriterien” der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin ist beschrieben, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, damit eine MPU positiv werden kann.
Überlegen Sie, was Sie dazu beigetragen haben, damit Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden musste beziehungsweise werden muss. Auch wenn Sie der Meinung sein sollten, zu Unrecht bestraft worden zu sein – bei der MPU müssen rechtskräftige Entscheidungen als Tatsache gewertet werden.
Bei der MPU wird geprüft, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und Ihr fehlerhaftes Verhalten verändert wurde. Gutachter gehen davon aus, dass Menschen sich nur dann erfolgreich (ausreichend erprobt und stabil, in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr) verändern können, wenn geklärt ist,
- dass Sie etwas falsch gemacht haben (Wer zu Unrecht beschuldigt wurde, sollte das mit Unterstützung eines Rechtsbeistandes juristisch klären lassen. Bei der MPU muss die Begutachtungsstelle aktenkundige Informationen als Tatsache werten.),
- was Sie genau falsch gemacht haben und
- warum Sie es früher so und nicht anders gemacht haben.
Wenn Sie das dem Gutachter erklären konnten, ist es außerdem wichtig, dass Sie beschreiben können
- wann und warum Sie eine Entscheidung getroffen haben, Ihr Verhalten zu ändern,
- wie Sie diese Änderung umgesetzt und vielleicht auch durchgesetzt haben,
- und was sich dadurch bei Ihnen inzwischen verändert hat.
Schließlich muss noch geklärt werden können,
- wodurch Sie sicherstellen wollen und können, dass es nicht wieder zu den früheren Fehlern kommen wird – also, welches neue Verhalten Sie künftig zeigen werden.
Auf dieser Basis sollen die Zuständigen bei Ihrer Führerscheinstelle nachvollziehen können, dass Sie nicht wieder im Straßenverkehr auffallen.