Gründe für die Punktereform
Bereits über 50 Jahre ist das Flensburger Verkehrszentralregister alt. In dieser Zeit mutierte das damit verbundene Mehrfachtäter-Punktsystem zu einem unübersichtlichen, instransparenten und ungerechten System. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem steht für mehr Verkehrssicherheit, Transparenz und Gerechtigkeit. Durch die einfachere Gestaltung des Systems verspricht sich der Gesetzgeber eine höhere Akzeptanz durch die Kraftfahrer. Der ursprüngliche Plan von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer sah zwar eine etwas radikalere Reform vor, trotzdem ist der zwischen dem Bund und den Ländern erzielte Kompromiss eine wesentliche Verbesserung des bisherigen Punktsystems.
Einfacher
Die drei Maßnahmestufen:
Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme. Wer 4 bis 5 Punkte erreicht (1. Stufe), erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden. Beim Punktestand von 6 oder 7 (2. Stufe) erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, in dieser Stufe allerdings ohne Punktabbaumöglichkeit. Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr (3. Stufe) führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Von sieben auf drei Kategorien:
Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem unterscheidet nur noch zwischen drei Kategorien: Die jeweiligen Verstöße werden mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Das verringert die Komplexität der Berechnungen. Diese gröbere Einstufung reicht für die Bewertung des Verkehrssicherheitsrisikos aus.
Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem unterscheidet nur noch zwischen drei Kategorien: Die jeweiligen Verstöße werden mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Das verringert die Komplexität der Berechnungen. Diese gröbere Einstufung reicht für die Bewertung des Verkehrssicherheitsrisikos aus.
Schwere und besonders schwere Verstöße sowie Straftaten:
Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot werden als schwere Verstöße mit 1 Punkt bewertet. Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis werden als besonders schwere Verstöße eingestuft und mit 2 Punkten bewertet. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis sind eine eigene Kategorie, die mit 3 Punkten bewertet wird.
Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot werden als schwere Verstöße mit 1 Punkt bewertet. Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis werden als besonders schwere Verstöße eingestuft und mit 2 Punkten bewertet. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis sind eine eigene Kategorie, die mit 3 Punkten bewertet wird.
Die Tilgungshemmung entfällt:
Ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen:
Ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen:
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: nach 10 Jahren
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: nach 5 Jahren
- Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten: nach 5 Jahren
- Schwere Ordnungswidrigkeiten: nach 2,5 Jahren.Gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist, um korrekte Berechnungen zu ermöglichen.
Gerechter
Einheitliche Fahreignungsseminare im Sinne der Verkehrssicherheit: Die bisherigen Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen bleiben nur noch im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erhalten. Für das Fahreignungs-Bewertungssystem wurde speziell ein neues Fahreignungsseminar konzipiert. Es verbindet verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen und verhindert ein reines “Absitzen”.
Verbesserte Qualitätssicherung: Das Fahreignungsseminar wird zunächst in einem 5‑jährigen Modellversuch bei freiwilliger Teilnahme erprobt und von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich überprüft.
Freiwilliger Punkteabbau führt zu besserem Fahrverhalten: Im Rahmen des Modellversuchs kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden. Hierdurch kann 1 Punkt abgebaut werden bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten, allerdings nur einmal innerhalb des Fünfjahreszeitraums.Anhebung der Eintragungsgrenze: Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro).
Transparenter
Konzentration auf Verkehrssicherheit: Im Fahreignungsregister werden verkehrssicherheitsrelevante Verstöße erfasst. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet.
Einfachere Berechnung des Punktestandes: Punkte entstehen am Tattag und werden für die Berechnung des Punktestandes so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Tat noch nicht abgelaufen ist. Hierdurch soll das Taktieren von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand noch vorübergehend zu drücken.
Einheitliche Berechnung der Tilgungsfristen: Der Beginn der Fristen wird nicht mehr von der Art der Entscheidung abhängen – früher deren Rechtskraft oder Tag des ersten Urteils oder Tag der Unterzeichnung des Strafbefehls -, sondern einheitlich mit der Rechtskraft der Entscheidung beginnen.
Information steht obenan: Verkehrsteilnehmer sollen ab der Ermahnung und beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert werden. Bereits vor Inkrafttreten der Reform wurde ermöglicht, dass im Internet mittels des neuen Personalausweises ein Antrag auf Auskunft zum Punktestand gestellt werden kann.