Begriffe zum Punktesystem
Die Fahrerlaubnis darf nur dann entzogen werden, wenn die Maßnahmen beider Vorstufen ergriffen wurden. Wer ohne Ermahnung auf 6 oder 8 Punkte kommt, wird auf 5 Punkte zurückgesetzt. Wer früher zwar ermahnt, aber vor Erreichen von 8 Punkten noch nicht verwarnt wurde, hat lediglich 7 Punkte. Durch dieses Stufensystem ist sicher gestellt, dass jeder Betroffene vor der Entziehung der Fahrerlaubnis zweimal angeschrieben und mit den Folgen des Punktsystem konfrontiert wird.
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.01.2017 entschieden, dass eine Fahrerlaubnis auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen ist, wenn dieser Punktestand bereits bei Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers gegeben, der Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht bekannt war. Eine Verringerung des Punktestandes auf sieben Punkte, die vorgesehen ist, wenn die Fahrerlaubnisbehörde einen Fahrerlaubnisinhaber trotz Erreichens von acht oder mehr Punkten erst noch verwarnen muss, kann in einem solchen Fall nicht beansprucht werden.
Urteil: BVerwG 3 C 21.15