Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems bei wiederholt auffälligen Personen sind von der Speicherung einzelner Verstöße im Register zu unterscheiden. Jeder verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstoß wird wie bisher auch künftig im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Auch bei Personen ohne Fahrerlaubnis! Die Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems – Ermahnung, Verwarnung und Entziehung – richten sich allerdings nur gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis.
Alle Maßnahmenstufen müssen durchlaufen werden. Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Allerdings können die Stufen je nach Tilgung von eingetragenen Entscheidungen mehrfach durchlaufen werden, wenn sich der entsprechende Punktestand wieder ansammelt.
Punkte entstehen mit dem Tattag. Das heißt, für die Beurteilung, ob die Straßenverkehrsbehörde eine Maßnahmestufe einleiten muss (Ermahnung, Verwarnung oder Entzug), ist ausschließlich der Punktestand am Tattag entscheidend – selbst wenn der Punktestand sich kurze Zeit später durch Tilgungsreife älterer Punkte wieder reduziert. Die Tilgungsfrist der Punkte beginnt zwar mit dem Tag der Rechtskraft, die Punkte werden jedoch rückwirkend zum Tattag eingetragen. Ein “künstliches” Hinauszögern der Rechtskraft ist dementsprechend wirkungslos, wenn dies lediglich die Umgehung einer Maßnahmestufe (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis) zum Ziel hat. Das Einzige, was man damit erreicht, ist, dass sich der Bestand der Punkte im Fahreignungsregister um die Zeit verlängert, die zwischen dem Tattag und der Rechtskraft der Ordnungswidrigkeit oder Straftat liegt.