Die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit werden auch die Änderungen in der BKrFQV wirksam (siehe Artikel 3 ab Seite 9).
Download der Verordnung:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3232.pdf
§ 10 Übergangsvorschriften
Nachweise über die Weiterbildungen, die nach den bis zum Ablauf des 23. August 2017 geltenden Vorschriften ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf 23. August 2022 gültig.